Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit jeder verbindlichen Anmeldung erkennt der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Hundetraining Blanche Wrede und Verbrauchern (nachfolgend Kunde genannt), die mit Hundetraining Blanche Wrede einen Vertrag abschließen. Der Kunde kann die nachfolgenden AGB`s jederzeit auf der Webseite von Hundetraining Blanche Wrede einsehen und werden bei Vertragsabschluss vorgelegt oder mit dem Vertragsangebot zugeschickt. Sie sind somit Bestandteil dieses Vertrags.

2. Leistungsbeschreibung

Zu den angebotenen Leistungen gehören Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Hund(en) sowie die theoretische und praktische Unterweisung des Hundehalters bezüglich (Sozial-)Verhalten, Gruppenstrukturen, Erziehung und Lernverhalten, Ernährung, Haltung, Beschäftigung u.v.m.


Die angebotenen Leistungen werden durchgeführt in Form von:

  • Einzel- und Gruppentraining
  • Grunderziehung und Basisausbildung
  • Welpenkurse
  • Artgerechte Beschäftigung und Hundesport
  • Training mit problematischen Hunden
  • Verhaltenstherapie und Hausbesuche
  • Seminare, Workshops und andere Veranstaltungen in Theorie und Praxis zur Vermittlung von Kenntnissen über(Sozial-)Verhalten, Gruppenstrukturen, Erziehung und Lernverhalten, Ernährung, Haltung, Beschäftigung u.v.m.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und können jederzeit durch Hundetraining Blanche Wrede geändert werden. Die angebotenen Leistungen stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Eine Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular, persönlich oder schriftlich durch den ausgefüllten Anmeldebogen erfolgen. Die Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn die Anmeldung von Hundetraining Blanche Wrede angenommen wurde. Die Teilnahmevoraussetzungen werden ausschließlich durch Hundetraining Blanche Wrede festgelegt. Die Annahme der Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form.


Die Anmeldung ist ausschließlich natürlichen volljährigen Personen gestattet. Eine Anmeldung durch Minderjährige ist ausgeschlossen.


Bei der Buchung von Dienstleistungen bzw. Beauftragung von Hundetraining Blanche Wrede handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Demnach ist kein bestimmter Erfolg seitens Hundetraining Blanche Wrede geschuldet. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

4. Teilnahmebedingungen

4.1) Hundetraining Blanche Wrede übernimmt keine Erfolgsgarantie, da der Erfolg eines Trainings von verschiedenen Faktoren abhängig ist, insbesondere der Mitarbeit des Kunden, individueller Faktoren beim Hund und Umwelteinflüssen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vermittelten Trainingsinhalte nur dann Erfolg haben können, wenn diese auch außerhalb der Trainingseinheiten dauerhaft und konsequent umgesetzt werden.


4.2) Der Kunde und der mitgeführte Hund müssen physisch und psychisch in der Lage sein, am gebuchten Training teilzunehmen. Die durchführende Trainerin entscheidet dies nach pflichtgemäßem, billigem Ermessen und behält sich vor, den Kunden und seinen Hund anderen Trainingseinheiten zuzuweisen.


Hundetraining Blanche Wrede behält sich das Recht vor, das Training den physischen und psychischen Fähigkeiten des Hundes und des Kunden anzupassen, sowie die zeitlichen und örtlichen Bedingungen der Trainingseinheiten zu bestimmen.


4.3) Hundetraining Blanche Wrede behält sich vor, den/die Trainer/-in in Einzelfällen zu bestimmen. Für den Kunden besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Trainings/der Veranstaltung durch eine/-n bestimmte/-n Trainer/-in.

4.4) Die Trainingseinheiten/Veranstaltungen finden bei fast jedem Wetter statt.


Eine Gruppen-Trainingsstunde dauert 50 Minuten.


Eine Einzel-Trainingsstunde dauert 60 Minuten. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen ihn nicht zur Minderung der Vergütung.


4.5) Hunde, die erkennbare Anzeichen von ansteckenden Krankheiten und Parasiten oder sonstige Krankheitsanzeichen zeigen, die aus tierschutzrelevanten Gründen eine Teilnahme nicht ermöglichen, werden vom Training ausgeschlossen.


Läufige Hündinnen sind während der Stehtage vom Training ausgeschlossen.


4.6) Den Anweisungen der durchführenden Trainerin ist in jedem Falle Folge zu leisten.


4.7) Tierschutzwidriges Verhalten i.S. des TSchG des Kunden sowie Anwendung von tierschutzwidrigen Maßnahmen und Hilfsmitteln sind generell untersagt. Dazu zählen insbesondere:


Würgehalsbänder und Zughalsbänder ohne Stopp, Stachelhalsbänder, Strom- oder Sprühhalsbänder, Erziehungsgeschirre und sonstige dem Hund Leiden oder Schmerzen verursachende Hilfsmittel.


4.8) Pflichten des Kunden


4.8.1) Mitteilungspflicht:


Akute und chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten (insbesondere übermäßige Angst und übermäßige Aggression ggü. Umweltreizen, anderen Menschen oder Hunden) müssen vor Trainingsbeginn der Trainerin mitgeteilt werden.


Die Läufigkeit der Hündin muss ebenfalls vor Trainingsbeginn mitgeteilt werden.


4.8.2) Erbringung der relevanten Nachweise


Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Nachweise und Informationen vor der ersten Trainingseinheit (spätestens am ersten Trainingstag) als Kopie der durchführenden Trainerin auszuhändigen und stets auf dem neuesten Stand zu halten. Dazu zählen insbesondere:


· Impfnachweis (altersentsprechend)


· Nachweis über Parasitenfreiheit (aktuelle Wurmkur oder negativer tierärztlicher Befund über Endo- und Exoparasiten)


· Haftpflichtversicherung (die den Besuch einer Hundeschule mit einschließt)


· Sachkundenachweis für Hunde, die nach §3, §10 und §11(große Hunde) LHundG NRW eingestuft wurden


· Ordnungsbehördliche Anmeldung


· ggf. Maulkorb- und Leinenbefreiung


4.8.3) Mitwirkungspflicht:


Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung und während der Trainingseinheiten/Veranstaltungen bei seinem Hund anwesend zu sein.


Der Kunde sichert ausdrücklich zu, folgende Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen:


a) gesundheitliche Voraussetzungen


Der teilnehmende Hund ist dem Alter entsprechend geimpft und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten.


b) Versicherungsschutz und ordnungsbehördliche Auflagen


Für den teilnehmenden Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung, die einen Besuch in einer Hundeschule mit einschließt.


Für den teilnehmenden Hund, der nach §3, §10 und §11(große Hunde) LHundG NRW eingestuft wurden, besteht ein gültiger Sachkundenachweis. Der Kunde versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß behördlich angemeldet ist.


Besonderheiten für Hunde nach §3 und §10 LHundG:


Die ordnungsbehördliche Anmeldung und Haltungserlaubnis sowie der Sachkundenachweis ist vor der ersten Trainingseinheit (spätestens am ersten Trainingstag) in Kopie vorzulegen. Aufgrund der Beschaffenheit der Umzäunung auf dem Hundeplatz ist es Hundetraining Blanche Wrede nicht erlaubt, diese Hunde ohne Maulkorb und Leine teilnehmen zu lassen, wenn keine entsprechende Maulkorb- und Leinenbefreiung vorliegt.

5. Zahlungsbedingungen

Jede verbindlich gebuchte Dienstleistung ist im Voraus zu bezahlen. Für die Teilnahme an Einzelstunden, Anamnesegesprächen, Kurseinheiten in offenen und geschlossenen Kursen oder sonstigen Veranstaltungen kann dies vor der Trainingseinheit in bar oder durch Banküberweisung an die durchführende Trainerin erfolgen. Für Kurse mit einer festen Stundenanzahl gilt dies für die gesamte Kursgebühr. Die Zahlungsinformationen für eine Banküberweisung werden dem Kunden auf Wunsch mitgeteilt.


Des Weiteren wird für Hausbesuche und Außentermine eine Fahrkostenpauschale von 0,50€ pro gefahrenem Kilometer Hin- und Rückweg außerhalb Hattingens berechnet.

6. Rücktritt / Ausfall

Hundetraining Blanche Wrede behält sich vor, kurzfristige Änderungen bezüglich Zeit, Ort und Ablauf des Trainings durchzuführen.


6.1 Rücktritt durch den Kunden:


6.1.1) Erfolgt eine Absage eines vereinbarten Termins spätestens 24 Stunden vorher, so hat der Kunde die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren.


6.1.2) Erfolgt eine Absage später als 24 Stunden, so wird die gesamte Summe gemäß der §§611, 615 BGB der vereinbarten Dienstleistung fällig.


6.1.3) Erfolgt keine Absage und der Kunde erscheint auch nicht zum vereinbarten Termin, so wird die gesamte Summe gemäß der §§611, 615 BGB der vereinbarten Dienstleistung fällig.


6.1.4) Erfolgt ein vorzeitiger Abbruch einer vereinbarten Dienstleistung durch den Kunden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Summe oder eines Teiles davon.


Es liegt im persönlichen und organisatorischen Ermessen der jeweiligen Trainerin, dem Kunden in den Fällen 6.1.2) bis 6.1.4) einen Ersatztermin anzubieten.


6.2 Rücktritt durch die Trainerin / Ausfall der vereinbarten Dienstleistung:


Hundetraining Blanche Wrede behält sich vor, in dringenden Fällen (z.B. Unwetter, Krankheit der Trainerin, höhere Gewalt) den vereinbarten Termin abzusagen. In diesen Fällen wird durch Hundetraining Blanche Wrede ein Ersatztermin bereitgestellt.


Hundetraining Blanche Wrede behält sich vor, eine vereinbarte Dienstleistung nach eigenem Ermessen (insbesondere bei tierschutzwidrigem Verhalten des Kunden oder bei jeglicher Ablehnung der gezeigten Trainingsinhalte und Übungen seitens des Kunden) abzubrechen. In diesen Fällen wird die vereinbarte Summe anteilig zurückerstattet.


Hundetraining Blanche Wrede behält sich vor, einen Kunden vom Training auszuschließen, wenn die geforderten relevanten Nachweise nicht erbracht werden.


Hundetraining Blanche Wrede behält sich vor, eine Veranstaltung oder Dienstleistung, der eine Mindestteilnehmerzahl zugrunde liegt, abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig informiert und die gezahlte Summe zurückerstattet.

7. Haftung

7.1) Hundetraining Blanche Wrede haftet ausschließlich für

  • Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
  • Vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, sofern sie aus Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen
  • Ansprüche, die aus der Verletzung der Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) entstehen

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Hundetraining Blanche Wrede.


7.2) Die Kunden nehmen auf eigene Gefahr am Training und anderen Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige Haftung für alle von ihnen oder dem mitgeführten Hund verursachten Schäden. Es wird ausdrücklich auf die Haftung des Kunden gemäß §833 BGB verwiesen.


Ebenso obliegt den Kunden, ihre Begleitpersonen auf die Haftung und die Risiken der Teilnahme ausdrücklich aufmerksam zu machen. Minderjährige Begleitpersonen sind durch einen verantwortlichen Erwachsenen zu beaufsichtigen.


Jeder Kunde hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz (der den Besuch einer Hundeschule mit einschließt) des mitgeführten Hundes zu sorgen.


7.3) Hundetraining Blanche Wrede arbeitet auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und haftet ausdrücklich nicht für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, die möglicherweise durch gezeigte Übungen bzw. deren Umsetzung entstehen. Ebenso wenig für Verletzungen oder Schäden durch teilnehmende Hunde. Wird der Kunde durch Hundetraining Blanche Wrede aufgefordert, den mitgeführten Hund von der Leine zu lösen, so bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen


7.4) Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass die Beschaffenheit des Übungsplatzes Gefahren bergen kann (Unebenheiten, Nässe, Glätte) und das Betreten des Übungsplatzes auf eigenes Risiko erfolgt. Die Kunden verpflichten sich, festes und rutschfestes Schuhwerk zu tragen.

8. Platzordnung

Alle Hunde sind an der Straße zum Trainingsgelände, vor dem Trainingsgelände und auf dem Trainingsgelände anzuleinen.


In unmittelbarer Umgebung des Trainingsplatzes gilt die StVo.


Der Trainingsplatz darf ausschließlich nach Aufforderung der Trainerin betreten werden.


Die Kunden haben vor dem Training dafür zu sorgen, dass der Hund sich vor dem Training ausreichend lösen kann. Hinterlassenschaften in unmittelbarer Umgebung des Trainingsgeländes und auf dem Trainingsgelände sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen.

9. Datenschutz

9.1) Einwilligung zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung persönlicher Daten nach DSGVO:


Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von Hundetraining Blanche Wrede erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.


Die Daten werden nur für Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.


9.2) Widerruf der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung persönlicher Daten nach DSGVO:


Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung seiner persönlichen Daten zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs ist dieser schriftlich zu richten an:


Blanche Wrede


Bergstraße 1d


45527 Hattingen


9.3) Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

10. Urheberrecht

Alle Unterlagen, die dem Kunden im Zusammenhang mit Angeboten von Hundetraining Blanche Wrede in jeglicher Form ausgehändigt wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht in jeglicher Form weiterverbreitet, vervielfältigt oder mit Hilfe elektronischer Systeme weiterverarbeitet werden.

11. Widerrufsrecht

11.1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hundetraining Blanche Wrede, Bergstraße 1d, 45527 Hattingen, 0172/6444813, info@hundetraining-blanche-wrede.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


11.2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Somit steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu bei Buchung von Veranstaltungen mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum. Diese Buchungen sind bindend.

12.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13. Schlussbestimmung

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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